ÖPBV-Sportreglement - 7.3 Leihvertrag
- Mit einem Leihvertrag wird die Spielberechtigung für Mannschaftsbewerbe für einen anderen Verein erteilt.
- Ein Leihvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn der betreffende Spieler in der laufenden Saison für seinen Stammverein noch in keinem Mannschaftsbewerb eingesetzt wurde.
- Ein Leihvertrag setzt die Zustimmung des Stammvereines voraus, die auch ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann.
- Ein Leihvertrag ist in jedem Fall nur bis zum Saisonende gültig. Es sind die im Reglement (siehe tabellarische Übersicht) vorgegebenen Schritte einzuhalten.